Konsequentere Zahnvorsorge für Kleinkinder
Je früher eine Vorsorge beginnt, und je gewissenhafter sie eingehalten wird, desto besser ist ihre Wirkung. Das gilt auch und ganz besonders für die zahnärztliche Vorsorge. Damit die Untersuchungen nicht vergessen werden, werden sie nun im Untersuchungsheft für Kinder integriert.
Vorsorge: Das zahlt die Kasse
Die Zahngesundheit bei Kindern hat in den letzten Jahrzehnten riesige Fortschritte gemacht. Das liegt unter anderem daran, dass regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen heute Standard sind:
- · Jedes Kind hat im Alter zwischen 6 Monaten und 6 Jahren Anspruch auf 6 zahnärztliche Früherkennungstermine.
- Die ersten drei finden bis zum dritten Lebensjahr im Abstand von mindestens 4 Monaten statt.
- Danach gibt es jedes Jahr eine Untersuchung.
Tipps für die Zahngesundheit
Bei der Vorsorge sieht sich die Zahnärzt*in Mund und Zähne des Kindes genau an und befragt die Betreuungspersonen zur Ernährung. Daraus schätzt die Zahnärzt*in das individuelle Kariesrisiko des Kindes ein und gibt entsprechend Tipps, wo noch Verbesserungsbedarf besteht. Das kann bei der zahngesunden Ernährung sein, Bei der Zahnputztechnik oder auch bei der Verwendung von Fluoridzahnpasta und/oder fluoridhaltigem Speisesalz. Zusätzlich kann bei jedem Kind bis zum Alter von 6 Jahren halbjährlich fluoridhaltiger Zahnlack aufgetragen werden, was den kindlichen Zahnschmelz weiter härtet. In Kitas und Kindergärten gibt es ebenfalls regelmäßige Termine zu Zahnpflege und Kariesprophylaxe, die zusätzlich zu den individuellen Terminen stattfinden.
Alles in einem Heft
Neu ist nun, dass die zahnärztlichen Untersuchungen in das reguläre Untersuchungsheft für Kinder integriert werden. So erinnert jeder Blick ins Untersuchungsheft auch an die Zahngesundheit. Die Untersuchungsergebnisse sind ebenfalls dort dokumentiert. Das erleichtert auch die Koordination zwischen individueller Zahnvorsorge und Zahnvorsorge in der Kita. Und der besondere Vorteil: Es werden auch diejenigen Kinder erreicht, die keine Betreuungseinrichtung besuchen und damit keine Gruppentermine zur Zahnvorsorge haben.
Quellen:
- Kinder- und Jugendärzte im Netz
- Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses der Krankenkassen (G-BA)
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